Hotline: (0 37 41) 44 77 10

Aktuelle Änderungen in 2020

von Andreas Richter

Die nächste Schwelle ist erreicht: Seit 1.1.2020 besteht ein Nachfüllverbot für Kältemittel mit einem GWP* ≥ 2500 in Anlagen mit einem CO2 - Äquivalent ≥ 40 Tonnen.

Es betrifft damit also zum Beispiel Anlagen mit R404A (GWP = 3922) ab einer Füllmenge von 10,2 kg. Aber auch andere Anlagen mit R507, R422D, etc. sind betroffen.

In diese Anlagen darf kein Kältemittel als Frischware mehr eingefüllt werden. Es ist jedoch weiterhin möglich, Recycling- Ware für diese Anlagen zu verwenden - solange dieses noch verfügbar ist.

Alternativ können diese Anlagen auf ein alternatives Kältemittel mit geringerem GWP umgestellt werden. Entweder als Drop-In mit geringen Anpassungen an der Anlage oder aber ein kompletter Umbau der Anlage auf eine zukuftsfähige Lösung mit z.B. dem Kältemittel R744 (Kohlendioxid) mit einem GWP von 1.

Die optimale Lösung für Ihre Anforderungen finden wir gern mit Ihnen in einem gemeinsamen Gespräch.

Ihre Hotline für alle weiteren Fragen lautet: 03741 447710 - rufen Sie uns gleich an!

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*GWP: Global Warming Potential. Diese Zahl beschreibt den Faktor des Treibhauspotentials des Kältemittels bezogen auf CO2 (Kohlendioxid). Am Beispiel oben: ein GWP von 3922 bedeutet, dass 1kg des Kältemittels R404A die Wirkung von 3922 kg CO2 besitzt.

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