Seit 2015 findet das sogenannte „Phase-Down*“ von HFKW- Kältemitteln - also allen bisher vorwiegend verwendeten Kältemitteln wie R134a, R404A, R407C, R410A etc. - spürbar seine Anwendung. Mit der neuen EU-Verordnung 2024/573 wird das Phase-Down weiter verschärft und praktisch zum "Phase-Out*".
Das heißt, dass pro Jahr ein noch geringeres Kontingent an CO2- Äquivalent* in die EU eingeführt werden darf, die sich wiederum in mehreren Schritten in den nächsten Jahren immer weiter verringern werden:
Dies führt dazu, dass sich besonders die Kältemittel mit hohen GWP- Werten* immer weiter verteuern und schließlich vom Markt verschwinden werden. R404A ist beispielsweise nur noch als Recyclingware und nur noch begrenzt verfügbar. Direkt spürbar führt diese Entwicklung dazu, dass sich die Kältemittel in den letzten Jahren massiv verteuert haben.
Ein Nachfüllen von Kältemittel ohne Detektion und Beseitigung der Leckage ist dabei nach der EU-VO und ChemKlimaschutzV verboten:
EU-VO 2024/573: Kapitel II, Artikel 4, Absatz 5:
„Wird eine Leckage von fluorierten Treibhausgasen festgestellt, so müssen die Betreiber und Hersteller von Einrichtungen und die Betreiber von Anlagen, in denen fluorierte Treibhausgase verwendet werden, und die Unternehmen, die während der Beförderung oder Lagerung im Besitz dieser Einrichtungen sind, sicherstellen, dass die Einrichtung oder Anlage, in der fluorierte Treibhausgase verwendet werden, unverzüglich repariert wird.“
Darüber hinaus ist es aber auch wirtschaftlich nicht sinnvoll: Durch die Verteuerung des Kältemittels hat sich der Austausch z.B. eines undichten Verdampfers auch wirtschaftlich schnell amortisiert! Zusätzlich sorgt jede unreparierte Leckage für einen unnötigen Verbrauch des kontingentierten Kältemittels.
Die beschriebene Entwicklung wird sich fortsetzen - bis dahin, dass die Verfügbarkeit von Kältemitteln nicht mehr gewährleistet ist. Daher müssen wir gemeinsam mit Ihnen reagieren, denn im Extremfall ist eine Kältemittelsorte schlicht nicht mehr lieferbar und Ihre Anlage steht still. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es daher:
- technisch effiziente, dichte Anlagen zu erstellen, mit regelmäßiger Wartung und Prüfung zu erhalten und durch zügige Reparatur im Leckage- Fall den Kältemittelverlust zu minimieren. Wir dürfen eine undichte Anlage nicht ohne Reparatur nachfüllen!
- geeigneten Kältemittel- Strategien für Ihren Fall zu entwickeln und durch Umstellung oder Modernisierung bestehender Anlagen hin zum Einsatz von Kältemitteln mit geringem GWP die Anlagen langfristig betreibbar und bezahlbar zu halten. Dies können übergangsweise neu entwickelte Kältemittel wie R449A sein - oder langfristig natürliche Kältemittel wie R290 (Propan), R600a (Butan), R744 (CO2) und andere.
Bei Fragen zu diesem komplexen Thema rufen Sie uns gern an: 03741 447710. Wir beraten Sie gern persönlich! Weitere Informationen finden Sie auch im F-Gase Informations- Flyer unter diesem Link (*klick*)
*Begriffserklärungen
- Phase-Down: Dieser Begriff kommt aus dem Englischen und heißt so viel wie „Herunterfahren“. Konkret heißt dies hier, dass die verfügbare Kältemittelmenge pro Jahr politisch motiviert immer weiter verknappt wird (s.a. Grafik). Die verfügbaren Kontingente werden jedoch nicht in kg sondern CO2-Äquivalent geführt, was zur Folge hat, dass die Verfügbarkeit von Kältemitteln mit hohen GWP- Werten immer weiter sinken wird gegenüber solchen mit niedrigen GWP- Werten.
- Phase-Out: Im Unterschied zum Phase-Down nicht nur die Verringerung sondern der komplette Ausstieg aus den Stoffen.
- GWP: „Global Warming Potential“ – zu Deutsch „Treibhauspotenzial“. Diese Zahl beschreibt den Faktor des Treibhauspotentials des Kältemittels bezogen auf CO2 (Kohlendioxid). Ein Beispiel: ein GWP beim Kältemittel R404A von 3922 bedeutet, dass 1kg des Kältemittels die Wirkung auf den Treibhauseffekt von 3922 kg CO2 besitzt.
- CO2-Äquivalent: Dies ist das Produkt aus der Füllmenge (Gewicht) des Kältemittels einer Anlage multipliziert mit dem GWP. Ein Beispiel: Eine Anlage ist mit 2,9 kg R404A gefüllt. Das GWP von R404A beträgt 3922. Multipliziert mit 2,9 kg ergibt sich ein CO2-Äquivalent von 11.373,8 kg also 11,37 t.