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Wissenswertes

Informationen für Anlagenbetreiber

Seit dem 1.1.2015 gelten neue Prüffristen an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen

Bereits seit vielen Jahren besteht die Pflicht zur Dichtheitsprüfung an Kälteanlagen. Dazu zählen natürlich auch alle Klimaanlagen und Wärmepumpen, die auf dem Kälteprozess beruhen. Diese Dichtheitsprüfungen dürfen ausschließlich durch zertifizierte Betriebe ausgeführt werden. Wir sind ihr langjähriger Partner bei der Erfüllung dieser Vorschriften. UnserBetriebszertifikat finden Sie hier.

Seit 1.1.2015 gibt es jedoch eine Neuerung:

Bisher wurden die Prüfintervalle der Dichtheitsprüfung nach EU-VO 1005/2009 (FCKW, H-FCKW) und EU-VO 842/2006 (FKW, H-FKW) nach der Füllmenge der Kälteanlage gestaffelt:

Neu seit 1.1.2015 erfolgt die Berechnung gemäß EU-VO 517/2014 der Intervalle nun nach dem CO2-Äquivalent des Kältemittels in der Anlage:

Das CO2-Äquivalent berechnet sich aus dem Produkt des GWP (Global Warming Potential) des Kältemittels und der Füllmenge.

Wird ein automatisches Leckage- Erkennungssystem in die Anlagen eingesetzt, halbiert sich die jeweilige Prüfhäufigkeit - bzw. verdoppelt sich das Intervall. Also statt halbjährlicher Prüfung wäre damit nur noch die jährliche Prüfung vorgeschrieben.

Für Anlagen mit mehr als 500t CO2- Äquivalent ist ein Leckage- Erkennungssystem darüberhinaus aber verpflichtend vorgeschrieben, sodass effektiv die Prüffrist bei den Anlagen dann auch halbjährlich ist.

Ein Beispiel: Eine Anlage ist mit 2,9 kg R404A gefüllt. -> Bisher keine Vorschrift der Dichtheitsprüfung.
Das GWP von R404A beträgt 3922. Multipliziert mit 2,9 kg ergibt sich ein CO2-Äquivalent von 11.373,8 kg also 11,37 t. -> Nach neuer Gesetzeslage ist damit die Anlage jährlich zu überprüfen.

Anderes Beispiel: Eine Anlage ist mit 241 kg R410A gefüllt. Das GWP von R410A beträgt 2088. Multipliziert mit 241 kg ergibt sich ein CO2-Äquivalent von 503.208 kg also 503,2 t. -> Nach neuer Gesetzeslage ist damit die Anlage theoretisch vierteljährlich zu prüfen. Da sie gleichzeitig zwingend mit einem Leckage- Erkennungssystem auszustatten ist, halbiert sich diese Frist und die Anlage ist halbjährlich zu prüfen.

Aufgrund der Vielfalt eingesetzter Kältemittel ist die Verwirrung bei vielen Betreibern groß. Hier eine Übersicht für die gängigsten Kältemittel. Angegeben wird die Füllmenge, ab der eine Dichtheitsprüfung nach der neuen Verordnung im jeweiligen Intervall vorgeschrieben ist:

Kältemittel

GWP-Wert

5 Tonnen: jährliche Kontrolle ab

(mit LES* alle zwei Jahre)

10 Tonnen

(hermetische Systeme)

50 Tonnen: halbjährliche Kontrolle ab

(mit LES* jährlich)

500 Tonnen: halbjährliche Kontrolle ab

(LES* verpflichtend)
R-134a 1430 3,5 kg 7,0 kg 34,9 kg 349 kg
R-404A 3922 1,3 kg 2,6 kg 12,7 kg 127 kg
R-407C 1774 2,8 kg 5,6 kg 28,2 kg 282 kg
R-410A 2088 2,4 kg 4,8 kg 23,9 kg 239 kg



Das Kältemittel Ihrer Anlage ist nicht aufgeführt? Sie sind nicht sicher?

Wir unterstützen Sie gern bei der Umsetzung der geltenden Vorschriften, berechnen für Sie die vorgeschriebenen Intervalle, erinnern Sie an notwendige Prüfungen und führen die Dichtheitszertifizierungen durch. Auch alle Dokumentationsaufgaben übernehmen wir softwaregestützt für Sie.

Rufen Sie uns am Besten gleich an: 03741 - 447710

*Begriffserklärungen