Wissenswertes
Staatliche Förderung von Wärmepumpen
Neue Richtlinien seit 01.01.2024
Die staatliche Förderung von Wärmepumpen, die ein wasserführendes Heizsystem versorgen (z.B. Fußbodenheizung, Heizkörper), ist seit vielen Jahren aktiv und für Hausbesitzer attraktiv.
Zum 01.01.2024 wurde diese Förderrichtlinie BEG EM komplett überarbeitet und wird nun nicht mehr durch ide BAFA sondern die KfW abgewickelt. Dabei sind folgende Förderbausteine möglich:
- Wenn Sie jetzt auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien umsteigen, erhalten Sie hierfür 30 % Grundförderung.
- Den Klimageschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 % erhalten Sie, wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung durch eine klimafreundliche Heizung ersetzen. Ab 1. Januar 2029 reduziert sich der Bonus kontinuierlich.
- Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Effizienz-Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser verwendet oder ein natürliches Kältemittel (z.B. R290 = Propan) eingesetzt wird.
- Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro können Sie für die Erneuerung Ihrer Heizung zusätzlich einen Einkommensbonus in Höhe von 30 % beantragen.
Die Grundförderung und die verschiedenen Bonusförderungen lassen sich miteinander kombinieren, sodass ein maximaler Fördersatz von 70% erreicht werden kann.
Der Start der Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt gestaffelt. Ab sofort sind zunächst Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden selbst bewohnten (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) Einfamilienhäusern in Deutschland sind.
Neu dabei ist aktuell, dass förderfähige Vorhaben der Heizungsförderung bereits jetzt - also vor Antragsstellung - von allen Antragstellergruppen begonnen werden können. Bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.
Die Antragsstellung ist nun seit 27.02.2024 auch freigeschaltet und möglich. Weitere Informationen und die Antragsstellung finden Sie unter diesem Link: https://www.kfw.de
Auch weiterhin können mit dem BEG EM auch Luft- Luft- Wärmepumpen gefördert werden. Diese sind auch unter dem Namen "Split- Klimaanlage" bekannt - denn jedes Split- Klimagerät kann über die Funktionsumkehr als Luft- Luft- Wärmepumpe effizient zur Raumheizung betrieben werden. Dabei wird die Außenluft abgekühlt und die dabei aufgenommene Wärme auf höherem Temperaturniveau zur Beheizung des Gebäudes genutzt.
Rufen Sie uns gleich an - wir beraten Sie gern zu Ihren konkreten Begebenheiten und Ihrem Bedarf unter 03741 447710. Auch bei der Beantragung der Förderung sind wir Ihnen selbstverständlich gern behilflich!
PS: Kühlen können die Anlagen im Sommer natürlich auch!